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Information für Mitarbeitende, Januar 2022

Liebe Mitarbeitende

Gerne möchten wir Euch über die Entscheide des Stiftungsrats bezüglich der Pensionskasse Schweiz von Bayer informieren:

  • Das Altersguthaben wird im Jahr 2021 mit 8.5% verzinst. Grund für dieses sehr erfreuliche Resultat ist die gute Performance im Jahr 2021 sowie der Deckungsgrad von über 130%.
  • Mirko Daum wird neu als Arbeitnehmervertreter in den Stiftungsrat gewählt. Magnus Schellnock wird neu als Arbeitgebervertreter im Stiftungsrat Einsitz nehmen.

Definitive Verzinsung Altersguthaben 2021 in der Höhe von 8.5%

Die Bayer Pensionskasse Schweiz weist per 31.12.2021 eine Anlageperformance von 10% aus. Treiber dieser erfreulichen Entwicklung sind vor allem Aktien- und kollektive Immobilienanlagen. Basierend auf dieser Performance und einem Deckungsgrad in der Höhe von rund 132% hat der Stiftungsrat an der Sitzung vom 16.12.2021 beschlossen, die Altersguthaben im Jahr 2021 mit 8.5% zu verzinsen. Damit liegt der Zinssatz 7.5% über dem vom Bundesrat festgelegten Mindestzinssatz von 1%. Auch im Vergleich zu anderen Schweizer Pensionskassen liegt die Verzinsung der Bayer Pensionskasse deutlich über dem Durchschnitt, wie die folgende Tabelle zeigt:

Abbildung 1

Das Anlagereglement ist auf der Homepage der Bayer Pensionskasse Schweiz aufgeschaltet.

Organisation der Gremien ab 1.1.2022

Unsere Pensionskasse ist in den letzten Jahren stark gewachsen. Das Anlagevermögen wuchs von CHF 376 Mio. per Ende 2016 auf über CHF 700 Mio. Diese Entwicklung sowie das regulatorische Umfeld in der beruflichen Vorsorge und die Komplexität an den Anlagemärkten führen dazu, dass die strategischen Führungsaufgaben für den Stiftungsrat umfangreicher und anspruchsvoller werden. In Anbetracht dessen hat sich der Stiftungsrat für eine breitere Aufstellung der Gremien entschieden und die Anzahl Stiftungsratsmitglieder von aktuell 8 auf 10 erhöht. Ausserdem werden auch die zwei zentralen Gremien der Stiftung - die Anlagenkommission sowie die Immobilienkommission - verstärkt und neu strukturiert:

Zusammensetzung Stiftungsrat:

Arbeitgebervertreter

Pascal Bürgin, Präsident

Benjamin Seitz

Magnus Schellnock

Salome Casutt

Wolfgang Bäcker

Arbeitnehmervertreter

Yves Windhäuser, Vizepräsident

David Schöbel

Christine Haubold

Philipp Schicker

Mirko Daum

Zusammensetzung Anlagekommission:

Arbeitgebervertreter

Benjamin Seitz

Magnus Schellnock

 

Kommissionsmitglied

Externer Experte

Arbeitnehmervertreter

Christine Haubold (Vorsitz)

Philipp Schicker

 

Ole Nieswitz

Markus Schneider, Pensiontools GmbH

Zusammensetzung Immobilienkommission:

Arbeitgebervertreter

Salome Casutt

Wolfgang Bäcker

 

Kommissionsmitglied

Externer Experte

Arbeitnehmervertreter

David Schöbel (Vorsitz)

Mirko Daum

 

Oliv Brunner

Jost Goebl, GOEBL Real Estate

Anpassung Vorsorgereglement 2022 – 7. IV-Revision

Die 7. IV-Revision unter dem Titel «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» tritt per 1.1.2022 in Kraft. Ein wichtiges Element ist die Einführung des stufenlosen Rentensystems, das bei bestimmten Invaliditäts-graden zur Anwendung kommt. Unsere Pensionskasse hat die Bestimmungen der IV-Revision ins Vorsorge-reglement übernommen. Das neue Rentensystem gilt für alle Neurentner und Neurentnerinnen per 1.1.2022. Für Versicherte, die bereits eine Invalidenrente beziehen, gelten Übergangsbestimmungen. Weiteres findest Du im Vorsorgereglement 2022.

Für Fragen stehen Euch die Ansprechpartner von Kessler Vorsorge oder die Stiftungsräte jederzeit zur Verfügung.

Wir wünschen Euch einen guten Start in ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2022.