Beteiligungsmodell für Altersrenten
Der Stiftungsrat hat bereits letztes Jahr entschieden, ein Beteiligungsmodell für die Alters- und Alterspartnerrenten einzuführen. Der Stiftungsrat erachtet den aktuellen Zeitpunkt der Einführung als ideal, da unsere Pensionskasse über genügend hohe Wertschwankungsreserven verfügt. Das Beteiligungsmodell stützt sich dabei auf folgende wesentliche Kriterien:
• Nicht alle Pensionierungsjahrgänge haben gleich viel zur Äufnung der Wertschwankungsreserven beigetragen. Deshalb drängt sich die individuelle Betrachtung eines jeden Pensionierungsjahrgangs auf. Beim Pensionierungsjahrgang handelt es sich um den Zeitpunkt der Pensionierung.
• Für jeden Pensionierungsjahrgang wird ein sogenannter Zinsbarometer festgelegt. Dieser wird berechnet anhand der Performanceentwicklung der Pensionskasse, der Höhe der Verzinsung der Altersguthaben während 5 Jahre vor der Pensionierung und der Höhe des Zinsversprechens aus dem Umwandlungssatz.
• Ist dieser Zinsbarometer positiv, so besteht Anspruch auf ein einmaliges zusätzliches Kapital. Vorwiegend kommen jene Rentner in den Genuss einer solchen Gutschrift, welche in der Startphase der Pensionskasse als aktive Versicherte eine im Vergleich zur Anlageperformance tiefe Verzinsung ihrer Altersguthaben hatten und so wesentlich zum Aufbau der Wertschwankungsreserve beigetragen haben.
Vorgehensweise Berechnung des «Zinsbarometers»
Gemäss c-alm