Wichtige Information zur Bayer Pensionskasse Schweiz
Sehr geehrte Versicherte
Aufgrund der Restrukturierungen im Rahmen von DSO und dem damit verbundenen Personalabbau sind wir gesetzlich verpflichtet, eine Teilliquidation der Pensionskasse durchzuführen. Mit dieser E-Mail informieren wir Sie über diese formale Massnahme, die aktuell keine Auswirkungen auf das Altersguthaben der Mitarbeitenden, austretenden Mitarbeitenden und auf die Rentner hat.
Die finanzielle Situation der Pensionskasse bleibt solide:
- Der Deckungsgrad per Ende 2024 beträgt ca. 116%.
- Da die Zielschwankungsreserve bei 121.8% liegt, gibt es keine freien Mittel die an die Mitarbeitenden, austretenden Mitarbeitenden oder Rentner verteilt werden könnten.
Was bedeutet diese Teilliquidation für Sie?
- Aktive Mitarbeitende: Keine Veränderungen, Ihr Altersguthaben bleibt von der Teilliquidation unberührt.
- Austretende Mitarbeitende: Keine Veränderungen, Ihr Altersguthaben wird in voller Höhe gemäss dem Pensionskassenreglement in eine neue Vorsorgeeinrichtung bzw. Freizügigkeits-einrichtung überwiesen. Im Falle einer Pensionierung / Frühpensionierung bleiben die vereinbar-ten oder beschlossenen Modalitäten bezüglich Rente/Kapitalbezug vollumfänglich bestehen.
- Rentner: Keine Veränderungen, Ihre Rente bleibt von der Teilliquidation unberührt.
Ablauf der Teilliquidation:
- Einsichtnahme in relevante Unterlagen: Wir werden nunmehr die Bilanz sowie den Teilliquidationsbericht per 31.12.2024 erstellen und durch unsere Revisionsgesellschaft PWC prüfen lassen. Diese Dokumente werden voraussichtlich per Mitte Mai zur Verfügung stehen. Sie werden dann die Möglichkeit haben, während 30 Tagen Einsicht in die Dokumente zu nehmen.
- Sollten Sie mit der Teilliquidation nicht einverstanden sein, können Sie ab Vorliegen der Dokumente innerhalb von 30 Tagen beim Stiftungsrat schriftlich Einwände erheben.
- Sollten innerhalb der Frist keine Einsprachen beim Stiftungsrat eingehen oder konnten diese bereinigt werden, wird die Teilliquidation vollzogen und abgeschlossen.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Bayer Pensionskasse Schweiz (Roland Lüthold, Kessler Vorsorge, pk-bayer@kessler.ch).
Gerne stehen wir für Rückfragen zur Verfügung.
Für den Stiftungsrat der Bayer Pensionskasse Schweiz
Pascal Buergin, Präsident
Yves Windhäuser, Vizepräsident Präsident